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Landtagswahl In Brandenburg Wahldebatte Im Rbb Fdp Scheitert Mit Eilantrag Vor Gericht

Landtagswahl in Brandenburg: FDP scheitert mit Eilantrag vor Gericht

Wahldebatte im RBB – FDP scheitert mit Eilantrag vor Gericht

Brandenburgische Landtagswahl findet am 1. September 2019 statt.

Die FDP im Land Brandenburg hat mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Potsdam keinen Erfolg gehabt. Das Gericht wies den Antrag am Dienstag zurück, mit dem die Liberalen erreichen wollten, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sie zur TV-Wahldebatte am 25. August einlädt.

Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung des RBB, nur Parteien zur Debatte zuzulassen, die im aktuellen Landtag vertreten sind oder bei der letzten Landtagswahl 2014 mindestens drei Prozent der Stimmen erhalten haben. Die FDP hatte bei dieser Wahl 1,5 Prozent erreicht und ist seitdem nicht mehr im Landtag vertreten.

Die Liberalen hatten argumentiert, dass sie bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Mai 2019 in Brandenburg 5,4 Prozent der Stimmen erhalten hätten und damit die Hürde von drei Prozent übersprungen hätten. Das Verwaltungsgericht sah dies jedoch anders. Es verwies darauf, dass es sich bei der Europawahl um eine völlig andere Wahl gehandelt habe als bei der Landtagswahl. Außerdem habe die FDP bei der Europawahl nicht in Brandenburg, sondern in ganz Deutschland kandidiert.

Die Landtagswahl in Brandenburg findet am 1. September 2019 statt. Der RBB wird die TV-Wahldebatte am 25. August um 20.15 Uhr ausstrahlen. An der Debatte werden die Spitzenkandidaten der SPD, CDU, Linken, AfD und Grünen teilnehmen.


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